Druckansicht Wednesday 15. December 2010

Für Dialog zwischen Kirchen und EU

Erfreut zeigte sich Kardinal Schönborn darüber, dass das Präsidium des europäischen Konvents im Paragrafen 37 des Verfassungsentwurf für die Europäische Union die Rolle der Kirchen anerkannt und einen regelmäßigen Dialog der EU mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgeschlagen hat. (Kathpress, 11.4.03)

Schönborn: "Für einen solchen Dialog haben wir uns seit 1994 eingesetzt. Das ist ein Beitrag der österreichischen Demokratiekultur mit ihrem geregelten Begutachtungsverfahren neuer Gesetze zur Demokratisierung der EU". Im Paragrafen 37 des Verfassungsentwurfs werde der Status, "den Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen", ausdrücklich festgeschrieben.

Zur Diskussion um einen religiösen Bezug in der künftigen europäischen Verfassung unterstrich Schönborn, dass Europa ohne sein religiöses Erbe, das vor allem vom Christentum geprägt ist, nicht verständlich sei. Vor allem sei die überwältigende Mehrheit der Bewohner Europas auch heute gläubig. Europa müsse aber auch mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft sein und "das schöne Wort von der Seele Europas braucht einen Inhalt, wenn es Auswirkungen auf die konkrete Gestaltung des Kontinents haben soll". Letztlich gehe es in einem religiösen Bezug auch um den Hinweis auf die Begrenzung der menschlichen Macht. Es gelte beständig aufmerksam zu sein, um diese Grenzen nicht zu überschreiten. Deshalb hätten sich die österreichischen Bischöfe auch einen entsprechenden Formulierungsvorschlag der europäischen Bischofskommission ComECE für eine europäische Verfassungspräambel zu eigen gemacht, betonte Kardinal Schönborn. Der Formulierungsvorschlag lautet: "In Erkenntnis der Grenzen menschlicher Macht, eingedenk des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas, im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, den Menschen und der Schöpfung..."

Was einen möglichen österreichischen Verfassungskonvent betrifft, berichtete der Vorsitzende der Bischofskonferenz, dass man auch kirchlicherseits wichtige Themen für eine neue Verfassung sammeln wolle. Man werde, sollte es tatsächlich zu einem Verfassungskonvent kommen, die eigenen Anliegen jedenfalls artikulieren. Der Wiener Erzbischof betonte, dass man die "schmerzhafte Geschichte der zwanziger und dreißiger Jahre" nicht aus den Augen verlieren dürfe, eine grundsätzliche Debatte über einen Gottesbezug in der Verfassung sollte aber stattfinden. Schönborn: "Letztlich dient ein solcher Transzendenzbezug immer als Schutz vor Machtmissbrauch". Der Kardinal erinnerte an das Wort des deutschen Verfassungsrechtlers Ernst Böckenförde, dass die Demokratie von Werten lebe, die sie nicht selbst produzieren könne.


© Mitteleuropäischer Katholikentag 2004