Diözese Feldkirch

 
Religionsbezug in der EU-Verfassung fehlt

Im Entwurf für die ersten 16 Kapitel wurden die Erwartungen des Papstes und der christlichen Kirchen nicht berücksichtigt (Kathpress, 7.2.03)

Der Vatikan hat sich enttäuscht über das Fehlen eines religiösen Bezugs im Entwurf für die ersten 16 Kapitel der künftigen EU-Verfassung gezeigt. Offensichtlich sei weder das Drängen von Papst Johannes Paul II. noch der erklärte Wunsch mehrerer europäischer Staaten berücksichtigt worden, hieß es in einer ersten Reaktion aus dem Vatikan. Enttäuscht äußerte sich auch der Generalsekretär des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), Msgr. Aldo Giordano. Im Gespräch mit "Kathpress" erklärte Giordano am Freitag, die Kirchen Europas hätten einen expliziten Bezug auf Gott oder auf transzendente Grundlagen für die fundamentalen Werte in den ersten drei Artikeln der EU-Verfassung erwartet.

Zugleich betonte Giordano, die Kirchen begrüßten die in Artikel 2 des Entwurfs genannten Grundwerte, insbesondere den Bezug auf die Menschenwürde und den Frieden. Sie hegten weiterhin Hoffnung, dass an anderen Stellen des Textes, von denen es noch keinen Entwurf gebe, ein transzendenter Bezug eingefügt werde. Als Beispiele nannte er die noch ausstehende Präambel oder das später zu formulierende Schlusskapitel der Verfassung. Giordano kündigte an, die Kirchen würden versuchen, im weiteren Verlauf der Debatte im Verfassungs-Konvent sowie auf der Regierungsebene darauf hin zu wirken, dass eine religiöse Verankerung der Grundwerte Berücksichtigung finde.

Wörtlich heißt es in Artikel 2 des vorgelegten Verfassungsentwurfs:"Die Union beruht auf den folgenden Werten: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte; diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten gemeinsam. Die Union strebt eine friedliche Gesellschaft an, in der Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität herrschen". Artikel 3, Absatz 3 lautet: "Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem ihre gemeinsamen Werte gefördert werden und der Reichtum ihrer kulturellen Vielfalt geachtet wird".

In Artikel 5, der den Grundrechten gewidmet ist, wird festgehalten, dass die Grundrechte-Charta der Europäischen Union "integraler Bestandteil der Verfassung" ist. Die Charta enthält - nur in ihrer deutschsprachigen Fassung - einen Hinweis auf das "geistig-religiöse" Erbe Europas.

In den Erläuterungen des Konvents zu dem Entwurf wird hinsichtlich des Artikels 2 festgestellt, dieser konzentriere sich "auf das Wesentliche, d. h. auf eine kurze Aufstellung der grundlegenden europäischen Werte". Der Artikel dürfe "nur einen harten Kern von Werten enthalten, die die beiden folgenden Kriterien erfüllen: Zum einen muss es sich um grundlegende Werte handeln, die das Wesen einer friedlichen Gesellschaft ausmachen, in der Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität herrschen; zum anderen müssen sie einen eindeutigen und unstrittigen grundlegenden rechtlichen Gehalt haben, damit die Mitgliedsstaaten erkennen können, welche sanktionsbewehrten Verpflichtungen ihnen aus diesen Werten erwachsen".

Dessen ungeachtet könnten - so die Erläuterungen - in der Verfassung "hier und da auch zusätzliche oder näher erläuterte Bestandteile der 'Ethik' der Union genannt werden", z. B. in der Präambel, in Artikel 3 über die allgemeinen Ziele der Union, in der Grundrechtecharta oder in Kapitel VI über "Das demokratische Leben der Union". Zu Artikel 3 wird erläutert, er solle "die allgemeinen Ziele aufgeführt werden, welche im übergeordneten Sinne die Existenz der Union selbst und ihr Handeln zum Wohle ihrer Bürger rechtfertigen".

Der Entwurf für die ersten 16 Artikel der EU-Verfassung war am Donnerstag veröffentlicht worden. Bereits Ende Jänner hatten Mitglieder des Konvents aus den Reihen der Europäischen Volkspartei (EVP/PPE) einen eigenen Vorschlag für die Aufnahme eines religiösen Bezuges in die EU-Verfassung eingebracht. Zu den bisherigen 25 Unterzeichnern - allesamt Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verfassungskonvents - zählt Hannes Farnleitner, Konventbeauftragter des österreichischen Bundeskanzlers.

Laut dem Vorschlag der EVP-Mitglieder sollte in die Präambel der Verfassung die Passage aufgenommen werden: "... in dem Bewusstsein ihrer Geschichte, der unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität und was Europa seinem geistig-religiösen Erbe schuldet..."

Weiters sollte "an geeigneter Stelle" der Passus eingefügt werden: "Die Werte der Europäischen Union umfassen die Wertvorstellungen sowohl derjenigen, die an Gott als Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch derjenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten".

Die beiden Formulierungen bauen auf der EU-Grundrechtecharta bzw. der polnischen Verfassung auf, wie die EVP-Konventsmitglieder festhalten. Mit ihnen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich "die ethischen Wurzeln unseres Europa auch in seinem geistig-religiösen Erbe finden".

Zu einer ersten Debatte dieses Vorschlags wird es laut Einschätzung aus EVP-Kreisen wahrscheinlich in der nächsten Plenarsitzung des Konvents am 27. und 28. Februar kommen. Für diesen Termin steht die Debatte über die Werte und Ziele der Union auf dem Programm.

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